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Erklärung zu einigen Schlüsselwörter
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„Bodenschäden”
„Böden sind im wahrsten Sinne des Wortes unsere Lebensgrundlage und unterliegen daher einem besonderen gesetzlichen Schutz.”
„Insbesondere sind der Waldboden und die Waldbestände bei der Waldbewirtschaftung pfleglich zu behandeln.” (Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 Bayerisches Waldgesetz)
„Holzeinschläge”
Zitat aus dem Waldgesetz für Bayern (Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 BayWaldG):
„Der Wald ist im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Gesetzes [...] vor Schäden zu bewahren. Hierzu sind insbesondere [...] die Waldbestände bei der Waldbewirtschaftung pfleglich zu behandeln.”
„Waldumbau”
Forstgeschichtlich bedingt wurden große Bereiche der ursprünglichen Laubwälder im Nordspessart durch Nadelwald ersetzt. In den meisten Fällen sind diese Bestände weder standortsgerecht noch dem drohenden Klimawandel angepasst.
Die Forstwirtschaft steht vor der gewaltigen Herausforderung, diese klimasensiblen Wälder in gesunde und stabile Mischwälder umzubauen. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags müssten auf großen Flächen dringend Laubbäume gepflanzt werden.
„Biotopbäume”
Biotopbäume sind:
- Bäume mit größeren Stammverletzungen, Stammfäulen, Pilzbefall und viel Kronentotholz;
- Bäume mit Natur- und Spechthöhlen (Höhlenbäume)
- Bäume mit Horsten baumbrütender Vogelarten (Horstbäume)
- uralte Bäume („Methusaleme“)
- Totholz (stehend und liegend)
Der Schutz und der Erhalt von Biotopbäumen und Totholz sind nach offizieller Aussage integraler Bestandteil der naturnahen Waldbewirtschaftungsstrategie in den Bayerischen Staatsforsten.
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